Informationsübersicht

Die Diskussion um die Amperbrücke begleitet unsere Stadt bereits seit vielen Jahren. Jetzt bietet sich eine historische Chance: Die Brücke kann nicht nur umfassend saniert werden – gleichzeitig könnte die Stadt auch die Planungshoheit über die Münchner-, Haupt- und Augsburger Straße erhalten.

Uns ist wichtig, dass alle Bürger*innen von Fürstenfeldbruck die Möglichkeit haben, sich ein eigenes, fundiertes Bild zu machen. Deshalb haben wir auf dieser Seite zentrale Informationen zusammengestellt, die bei der Meinungsbildung helfen sollen.

Natürlich stehen wir auch persönlich für Fragen und Gespräche zur Verfügung:
– an unseren Infoständen in der Stadt, die wir vor der Abstimmung anbieten
– per E-Mail unter: kontakt@b2-rausausderinnenstadt.de

Wir freuen uns auf den Austausch!

  • Die Briefwahl-Unterlagen werden am Wochenende vor Weihnachten automatisch an alle Bürgerinnen und Bürger versendet. Das mögliche Wahllokal für die Abstimmung am 18.01.2025 wird dort genannt.

  • Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Fürstenfeldbruck.

  • Die Informations-Veranstaltung “ZUKUNFT DER B2 HINTERGRÜNDE, FAKTEN, ANTWORTEN”der Stadt Fürstenfeldbruck findet am 08.01.2026 ab 17:30 Uhr in der Tenne, Veranstaltungsforum Fürstenfeld, statt.

  • Übersicht: Zeitplan (Quelle: Brucker Stadtgespräche)

So stimmen Sie für das Ratsbegehren (Musterstimmzettel)

Abstimmung am 18. Januar 2026 oder vorab per Briefwahl

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Abstimmung am 18. Januar 2026 oder vorab per Briefwahl ---

Öffentliche Informationen

Brucker Stadtgespräche - Zukunft der B2
Machbarkeitsstudie Amperbrücke
Zustand der Brücken 1-3 (Oskar-von-Miller.Str.)
Übersicht Straßenumverteilung
Pressemitteilung 3te Amperquerung
Übersicht Straßenzustand
Fakten-Check (bekannt aus Social Media)

Rathausreport - Dezember 2025

erstellt von BBV, GRÜNEN, SPD und DIE PARTEI)

B2 raus aus der Innenstadt – Für eine lebenswerte Stadt Fürstenfeldbruck

Am 18. Januar 2026 steht Fürstenfeldbruck vor einer wichtigen Entscheidung:

Mit der Zustimmung zum Bürgerentscheid „B2 raus aus der Innenstadt“ können Sie als Bür­gerinnen und Bürger aktiv die Zukunft Ihrer Stadt mitgestalten.

Unser Ziel ist es, die Bundesstraße B2 aus dem Herzen der Stadt auf die bestehende LKW-Umfahrung zu verlegen und damit die Innenstadt dauerhaft vom Schwerlastverkehr zu ent­lasten.

Warum ist die Verlegung der B2 so wichtig?

Die Innenstadt von Fürstenfeldbruck ist seit Jahren durch ein gleichbleibend hohes Verkehrs­aufkommen belastet. Bleibt die Bundesstraße B2 in der Innenstadt, muss die historische Amperbrücke, ein denkmalgeschütztes Bauwerk, abgerissen werden und einem Brücken­neubau weichen, der auf eine Belastung von 40 Tonnen ausgelegt ist.

Nur wenn die Bundesstraße auf die schon bestehende Umfahrung (Oskar-von-Miller-Straße, Fürstenfelder Straße, Äußere Schöngeisinger Straße) verlegt wird, wird die historische Brü­cke saniert und die Beschränkung für die Tonnage bleibt bestehen. Nur damit  bleibt der Schwerlastverkehr dauerhaft aus der Innenstadt ausgeschlossen.

Mit der Verlegung der B2 ergeben sich zahlreiche Vorteile für die Stadt:

  • Dauerhafte Entlastung der Innenstadt vom Schwerlastverkehr: Weniger Lärm, weniger Abgase und mehr Sicherheit für alle, die sich in der Innenstadt bewegen.

  • Bewahrung und Sanierung der historischen Amperbrücke: Die Brücke bleibt er­halten und kann mit Bundesmitteln saniert werden.

  • Mehr Raum für Rad- und Fußverkehr: Die freiwerdenden Flächen bieten neue Möglichkeiten für eine moderne und nachhaltige Mobilität.

  • Erhöhung der Schulwegsicherheit: Besonders für Grundschulkinder wird der Weg zur Schule sicherer.

  • Steigerung der Aufenthaltsqualität: Die Innenstadt wird attraktiver für Bewohnerin­nen und Bewohner, Besucherinnen und Besucher und nicht zuletzt für den Einzelhan­del und die örtliche Gastronomie.

Gestaltungshoheit in der Innenstadt

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Gestaltungshoheit, die die Stadt über das Zentrum end­lich gewinnt. Nur wenn die B2 verlegt wird, erhält die Stadt Fürstenfeldbruck die volle Kon­trolle über die Entwicklung und Nutzung der Münchner Straße, Hauptstraße und Augsburger Straße. Das bedeutet: Straßenfeste, Fußgängerüberwege, Radwege und Ampelschaltungen können künftig eigenständig und bürgernah geplant und umgesetzt werden. Die Zustimmung des Bundes ist nicht mehr notwendig.

Dabei ist wichtig zu betonen, dass sich durch die bloße Umwidmung der B2 die Verkehrs­ströme in Fürstenfeldbruck nicht verändern. Der übrige Verkehr wird sich nicht verlagern. Die von der Bürgerinitiative für den Verbleib der B2 in der Innenstadt geschürte Angst, es käme zu einer Verlagerung des Verkehrs in andere Gebiete, ist unbegründet und basiert nicht auf Fakten. Gleichwohl schafft die Umwidmung jedoch die Voraussetzung dafür, dass die Stadt künftig eigenständig Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -gestaltung ergreifen kann.

Keine Zusatzkosten für die Stadt

Die Frage der Finanzierung spielt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Zukunft der B2 in der Innenstadt. Wird die B2 verlegt und die Amperbrücke damit nicht mehr als Bun­desstraße genutzt, entstehen durch die gegenseitige Aufrechnung der Sanierungs- und In­standhaltungsmaßnahmen keine (!) Kosten für die Stadt.

Was passiert, wenn die B2 nicht verlegt wird?

Bleibt die B2 in der Innenstadt, hat das gravierende Folgen:

  • Die historische Amperbrücke muss abgerissen werden, da sie nicht für die Sanierung auf 40 Tonnen ausgelegt ist und es würde durch den Neubau  eine neue Schwerlast­brücke mitten in der Stadt entstehen.

  • Der Schwerlastverkehr wird dann ungehindert auf der weiter bestehenden Bundes­straße mitten durch die Innenstadt strömen und weder durch Beschilderung noch sonstige Maßnahmen aus dem historischen Zentrum ferngehalten werden.

  • Die Attraktivität der Innenstadt sinkt und die Stadt verliert jede Möglichkeit, selbstständig über wichtige Verkehrs- und Gestaltungsfragen zu entscheiden.

Bürgerbeteiligung und Mitgestaltung

Das Bündnis „Lebenswertes Bruck“ setzt sich für eine breite Bürgerbeteiligung ein. Mit der positiven Entscheidung für das Ratsbegehren wird die Grundlage geschaffen, die Stadt ge­meinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sicher, lebenswerter und zukunftsfähig zu ge­stalten. Ein Bürgerrat soll die künftige Entwicklung des Verkehrs in unserer Stadt begleiten und mitgestalten.

So stimmen Sie richtig ab

Am 18. Januar 2026 oder schon vorher durch Briefwahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stim­me für eine gedeihliche Zukunft Fürstenfeldbrucks abzugeben.

Dazu müssen Sie beim Bürgerentscheid 1 - B2 raus aus der Innenstadt Ja ankreuzen.

Beim Bürgerentscheid 2 – Verbleib der B2 – Keine Umwidmung städtischer Straßen stimmen Sie mit Nein.

Bei der Stichfrage stimmen Sie für den Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren).

Informieren Sie sich und gestalten Sie mit!

Alle Details zum Ratsbegehren, zu den Hintergründen und den Auswirkungen finden Sie auf der Webseite www.b2-rausausderinnenstadt.de. Nutzen Sie die Chance, sich noch weiter zu informieren und Fürstenfeldbruck aktiv mitzugestalten.

Für eine sichere, lebenswerte und zukunftsfähige Innenstadt – Ihre Stimme zählt!

   

                                  

Wie stimme ich richtig ab?

Rathausreport - Dezember 2025

(erstellt von der BBV)

Fakten im Umwidmungsverfahren zur Bundesstraße B2

Die im Folgenden dargestellten Fakten waren im Juli bei Gründung der BI „Verbleib der B2“ allen Fraktionen und auch den FW bekannt. Leider wurde das in deren Flyer zum Sam­meln der Unter­schriften nicht so dargestellt. Es gab erste Aussagen zu Kosten und mehrfach wurde betont, dass sich Verkehrsströme nicht ändern - auch nicht in den Wohngebieten. Verkehrsmaßnahmen nach einer Umwidmung und Sanierung der Amperbrücke wird es erst nach einem Prozess mit Bür­gerbeteiligung und nur mit Zustimmung ei­ner breiten Bürgerschaft geben.

 

25.2.2025 Sitzung Ausschuss für Umwelt,Verkehr und Tiefbau

Erstmals war Hr. Mattmann, damals Bereichsleiter Straßenbau, jetzt Behördenleiter des Staatli­chen Bauamt (StBA) zu Gast. Hier seine Antworten zu  gestellten Fragen (zitiert aus der öffentli­chen Niederschrift der Sitzung):

Herr Mattmann: ... Der Bund beurteilt, dass eine wirtschaftliche Instandsetzung der Brücke nicht mehr möglichist. Ein Neubau der Brücke ist schon in der Planung, die vorläufige Kosten­schätzung beläuft sich auf ca. 3,5 Mio.Euro. (Anm. KG: Oktober 2025 Vorstellung der genauen Kosten: Neubaukosten 3,9 Mio €, Sanierung 3,45 Mio €). Das Interesse der Stadt wurde erkannt und für berechtigt gehalten, den Schwerlastverkehr, wie jetzt schon, aus der Innenstadt herauszu­halten. Deshalb wurde die Variante entwickelt, dass die B2 auf die jetzige LKW Umfahrungsrou­te gelegt wird, … und die heutige B2 in die Baulast der Stadt übergeht. Die Umwidmung ist ein rein verwaltungsinternes Verfah­ren, das letztendlich das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Bayern durchführt. Die Zustimmung des Fernstraßenbundesamtes ist dafür not­wendig, die jetzt auch schon vorliegt.

Herr Stadtrat Lohde fragt nach Sanierungskosten, Unterhalt und Lärmschutz.

Herr Mattmann erklärt, dass die Stadt vom Bund die Kosten erstattet bekommt, die ein Neubau oder eine Sanierung kosten würden. Je nachdem was für den Bund günstiger ist, wird dann hier angesetzt. Der Bund wird vermutlich mehr zahlen als die Stadt zahlen muss, der Ausgleich wür­de dann an die Stadt gehen, im Gegenzug erhält die Stadt dann auch die schlechte Straße.

Bezüglich des Lärmschutzes erklärt Herr Mattmann dass die Umwidmung an sich keine Verkehrs­verlagerung ausmacht.                                                                                                          

Herr Stadtrat Stockinger hat eine Frage ob schon Planungen laufen, wie die Anbindung der Äu­ßeren Schöngeisinger Straße an die B 471 aussehen soll.

Herr Mattmann erklärt, dass allein durch die Umwidmung nicht mehr Verkehr aufkommt, auf die Anbindung an die B 471 aber schon längere Zeit ein Augenmerk gelegt wird, da es ein Unfall­schwerpunkt ist. Das staatliche Bauamt verfolgt weiter die Planung für eine LSA.

 

27.05.2025 Stadtrat (Abstimmungsergebnisse)

In der Sitzung lagen die Zahlen für die Bewertung der Straßen vor, die Bewertung der Brücken wurde für den Herbst angekündigt. Folgende Grundsatzbeschlüsse wurden gefasst:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin alle notwendigen und möglichen Schritte

zu unternehmen, um den Schwerlastverkehr aus der Innenstadt herauszuhalten. (36:0)

2. Um eine Erhöhung der Verkehrsbelastung in der Innenstadt zu vermeiden, spricht sich der Stadtrat grundsätzlich für eine übergangsweise Verlegung der B 2 auf die jetzige Schwerlast­trasse über die Oskar-von-Miller-Straße, die Fürstenfelder Straße und die Äuße­re Schöngeisinger Straße aus. (22:14)

3. Der Stadtrat spricht sich für eine 3. Amperquerung als zukünftige Lösung für die Führung der B 2 aus. (30:6)

4. Es wird begrüßt, die Hoheit und somit die Straßenbaulast über die Straßen der Innenstadt zu bekommen, um anschließend sukzessive Maßnahmen und Möglichkeiten zur Verkehrsreduk­tion und Verkehrsverlagerung unter Beteiligung der Bürgerschaft zu erarbei­ten. (23:13) 

5. Eine Machbarkeitsstudie … für eine 3. Amperquerung soll beauftragt werden, um diese Tras­se für den nächsten Bundesverkehrswegeplan anzumelden. … (27:9)                                                                                                             

6. Nach Erhalt der Straßenbaulast für die Strecken der Innenstadt soll die Radverkehrsführung ver­bessert und die Schulwegsicherheit erhöht werden. (35:1)

7. Für die B2-Trasse entlang der jetzigen Schwerverkehrstrasse fordert die Stadt den Straßenbau­lastträger auf, Planungen zur Verbesserung der Radinfrastruktur und Optimierung der Leis­tungsfähigkeit der Knotenpunktedurchzuführen und umzusetzen (mit Unterpunkten a-c). (36:0)

8. Eine Bürgerbeteiligung für die verkehrlichen Maßnahmen bezüglich der B2 im Rahmen der Zu­ständigkeit der Stadt Fürstenfeldbruck wird ausdrücklich befürwortet. Die Verwaltung wird beauf­tragt geeignete Beteiligungsmethoden zur Einbindung der Bürgerschaft zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen, sobald absehbar ist, welche Trasse in der Planungshoheit der Stadt liegen wird. Die Durchführung einer Bürgerbeteiligung soll als Grundvoraussetzung für die Umset­zung/ Durchführung jeglicher, verkehrsbeeinflussender Maßnahmen gesehen werden. (35:1)

 

Rathausreport - September 2025

(erstellt von BBV und SPD)

Eine echte Chance  - endgültig B2 und Schwerlastverkehr raus aus der Innenstadt!

Seit mehr als 30 Jahren gibt es die LKW-Umfahrungsstrecke um unsere Innenstadt. Nun möchte das Staatliche Hochbauamt diese offiziell zur Bundesstraße B2 umwidmen. Der Stadtrat hat am 27. Mai 2025 zugestimmt, in dieses Verfahren einzutreten.

Das Ziel: Schwerlastverkehr endgültig aus der Innenstadt heraushalten. Doch dagegen formiert sich Widerstand – eine Bürgerinitiative (BI) sammelt mit Unterstützung der Frei­en Wähler Unterschriften gegen die Umwidmung und will einen Bürgerentscheid errei­chen.

Viele der von der BI vorgebrachten Argumente beruhen dabei aber weniger auf über­prüfbaren Fakten als auf Sorgen und Befürchtungen. Sorgen sind ernst zu nehmen – sie sollten aber auf Grundlage belastbarer Informationen bewertet werden. Deshalb wollen wir hier die Behauptungen der BI den tatsächlichen Fakten gegenüberstellen.

1.     Behauptung: Die Kosten sind nicht geklärt.

Richtig ist: Bereits im Mai wurden dem Stadtrat und dem Umwelt- und Verkehrsaus­schuss erste Kostenschätzungen vorgelegt. Die Stadt würde rund 42.300 m² Straßenflä­che an den Bund abgeben, der Bund wiederum 31.500 m² an die Stadt. Stadt und Bund müssen Ihre Straßen in ordnungsgemäßen Zustand „übergeben“. In der Bilanz entstün­de dadurch für die Stadt ein Mehraufwand von etwa 622.000 Euro.

2.     Behauptung: Die Verkehrsströme in Bruck ändern sich nicht.

Das stimmt: Die Bedeutung der B2 hat abgenommen. Rund 90 % des Ver­kehrs inner­halb der Stadt ist ohnehin innerstädtischer Verkehr, der nicht auf die umge­widmete Stre­cke ausweichen würde. Die Verkehrsströme würden sich nur durch zusätz­liche Maßnah­men verändern, die nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger be­schlossen wer­den. (siehe 3.)

3.     Behauptung: Es droht eine Verlagerung von PKW-Verkehr in Wohngebiete.

Richtig ist: Nachdem die BI selbst bereits erklärt hat, dass sich die Verkehrsströme zu­nächst nicht ändern, wird es auch keine PKW Verlagerung geben. Der Stadtrat hat zu­dem festgelegt, dass jede verkehrslenkende Maßnahme nur nach umfassender Bürger­beteiligung umgesetzt wird. Dies kann zum Beispiel über einen Bürgerrat erfolgen, an dem sich Menschen aus allen Stadtteilen beteiligen. Dank moderner Verkehrsmodelle lassen sich mögliche Auswirkungen genau berechnen, bevor entschieden wird.

4.     Behauptung: Es gibt keine Lärmschutzmaßnahmen.

Richtig ist: Nach allen bisherigen Berechnungen werden die Lärmgrenzwerte auch in Zukunft am neuen Verlauf der B2 eingehalten. Sollten diese, bei entsprechenden Mes­sungen dennoch überschritten werden, ist der Bund verpflichtet, an seinen Strecken tä­tig zu werden. Die Stadt wird die Anwohnerinnen und Anwohner dabei unterstützen, dies auch durchzusetzen.

5.     Behauptung: Der Bund würde bei Fortbestehen der B2 die Amperbrücke in der In­nenstadt neu bauen.

Richtig ist: Ohne Umwidmung müsste die Stadt später für der Oskar-von.-Miller-Straße selbst aufkommen. Mit Umwidmung übernimmt der Bund rechnerisch auch die Kosten, die für eine neue 40-Tonnen-Brücke entstehen würden – nach ersten Schätzungen rund 3,5 Mio Euro. Wenn die denkmalschutzgerechte Sanierung (20t) mehr kostet, muss die Stadt die Differenz übernehmen. Es findet in jedem Fall eine Kostenaufrechnung statt.

6.     Behauptung: Die neue Brücke wäre 2 Meter breiter und damit sicherer.

Richtig ist: Ohne Umwidmung wird eine 40-Tonnen-Brücke gebaut, die Umfahrung ent­fällt – der gesamte LKW-Verkehr dürfte wieder durch die Innenstadt fahren. Die neue, breitere Brücke müssten sich also alle Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgänger mit den LKW und PKW teilen. Deren Fahrbahnen werden sicher verbreitert und von den 2m wird nicht viel übrig bleiben.  Es wird kaum eine Verbesserung zu erwarten sein. Stattdessen erhält die Stadt bei einer Verlegung die Planungshoheit zurück und es be­steht die Möglichkeit gezielte Maßnahmen für alle Verkehrsteilnehmenden umzusetzen, das bedeutet mehr Sicherheit für alle, anstatt mehr LKWs in der Innenstadt.

Kurz gesagt:
Die Umwidmung ist eine große Chance für weniger Schwerlastverkehr, sicherere Wege und bessere Gestaltungsmöglichkeiten in der Innenstadt– bei überschaubaren Kosten und mit umfassender Bürgerbeteiligung. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weiter­gehen und nicht aufgrund von unbegründeten Sorgen diese Zukunftschance verbauen.

 

Thema B2 Verlegung- Leserbrief an den Münchner Merkur

Ist B2-Initiative für Brücken-Abriss?

Zu „B2-Initiative sammelt genügend Unterschriften“ vom 28. Oktober:

Als mein Elternhaus vor 60 Jahren an der Münchner Straße gebaut wurde, hat man mit einer B2-Verlegung geworben. Seitdem ist nichts passiert – außer Ideen, die kamen und gingen. Nun hat zum ersten Mal ein OB den Mut, sich ernsthaft und verbindlich der Sache zu stellen und die Brücke, die im Brucker Wappen sichtbar ist, zu erhalten.

Will die B2-Initiative wirklich einen Abriss der bestehenden Brücke und einen Neubau, der dann bis zu 40 Tonnen zugelassen ist? Soll unsere Innenstadt durch die Nutzung des Schwerlastverkehrs wieder unsicher werden (Müller Eck)?

Wir Brucker wissen, wie es war, als der Schwerlastverkehr direkt durch den Marktplatz rollte. Die Verlegung der B2 bedeutet nichts anderes, als diesen Schwerlastverkehr um die Innenstadt herumzuleiten (wie es ja aktuell schon seit Jahren ist). Zurück zum Brucker Wappen: Die B2-Initiative sollte dann dem Staatlichen Bauamt mit der neuen Brücke auch gleich den Auftrag für ein neues Wappen erteilen, denn das zierliche Brücklein ist es dann nicht mehr.

ULRIKE BIENEMANN Fürstenfeldbruck (Quellenangabe: Fürstenfeldbrucker Tagblatt vom 13.11.2025, Seite 36)

Thema B2 Verlegung- Leserbrief - WILLI DRÄXLER, Stadtrat BBV

Die „Brucker B 2“ eine Quelle für Missverständnisse, Falschmeldungen und persönliche Interessen

Sehr geehrte Bruckerinnen und Brucker, die Bundesstraße 2 von München kommend, die Amperbrücke überquerend, den Marktplatz durchlaufend , und weitergehend Richtung Augsburg, ist seit Jahrzehnten ein Objekt von Forderungen, Planungen bis hin zu Träumen von einer Fußgängerzone.  Die vielen Autos und Lkws sind eine Belastung. Niemand will sie haben, allerdings in Luft auflösen lassen sie sich auch nicht, auch wenn inzwischen ein neues Bewusstsein für Fahrrad und öffentlichen Personennahverkehr zunehmend wächst. Auch endlosen politischen Streit hat sie hervorgerufen und Planungsenergie gekostet die B2. Nur – verändert hat sich nichts, denn die Straße gehört der Bundesrepublik und nicht der Stadt Fürstenfeldbruck. Und der „Bund“ wollte –trotzt aller Bemühungen- die Straße weder hergeben noch verändern.

Nun ist allerdings, fast unerwartet, eine neue Situation entstanden. Dank sei vor allem unserer geliebten alten Amperbrücke. Das Bundesverkehrsamt hat zu unserem Wahrzeichen wenig emotionalen Bezug. Das Amt will oder wollte „unsere Amperbrücke“ abreißen und durch einen modernen, tragfähigeren Neubau ersetzen, damit auch der Schwerlastverkehr, der bisher über die Oskar- von Miller-Straße und die äußere Schöngeisinger Straße über die B 471 umgeleitet wird, diese wieder passieren kann. Dies würde bedeuten, dass auch die ganzen 40 Tonner wieder durch die Innenstadt, vorbei an den beliebten Freiflächen unserer Gastronomiebetriebe, rollen dürfen.

Mit einer neuen Initiative der Brucker Stadtspitze konnte das Bundesverkehrsamt allerdings dazu bewegt werden, von diesem Ansinnen Abstand zu nehmen. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass der Verlauf der B 2 in Zukunft über die Oskar- von Miller-Straße bis zur B 471 verlaufen wird. So wie seit Jahren der Schwerlastverkehr bereits um die Innenstadt herumgeleitet wird. Für den PKW-Verkehr ändert sich nichts.

Die Stadt Fürstenfeldbruck tauscht damit den Straßenzug mit drei Brücken (2x Amperkanal und 1x über den verlängerten Stausee), für den sie verantwortlich und für den Unterhalt zuständig ist, gegen die Amperbrücke und die Straße durch die Brucker Innenstadt. Für die anstehenden Instandhaltungskosten gibt es einen Wertausgleich zwischen der Stadt und dem Bund. Ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko für die Stadt ist durch den durch Gutachten abgesicherten Tausch der Straßen nach bestem Ermessen nahezu ausgeschlossen.

Mit der Umwidmung der B 2 verändert sich nichts am Verkehrsverlauf und Aufkommen. Ein Neubau der Amperbrücke hingegen würde den Schwerlastverkehr wieder durch die Innenstadt ermöglichen. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Oskar-von Miller-Straße und der äußeren Schöngeisinger Straße würden das, sicherlich aus deren Sicht verständlich, begrüßen.  Aus der gesamtstädtischen Bewertung kann dem wohl, ebenso nachvollziehbar, nicht Folge geleistet werden.

Um auch den Anwohnerinnen und Anwohner an der neuen B 2 Führung eine Perspektive für eine Entlastung zu geben, wird die Stadt beim Bund einen Antrag stellen einen weiteren Amperübergang (Tunnel?) in die Planung aufzunehmen.

All dies wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Initiativen, diesen Beschluss wieder rückgängig zu machen, würden die Brucker Innenstadt auf unabsehbare Zeit zu einer „Metropole“ auch für den Schwerlastverkehr machen.

Mit der Übernahme der Amperbrücke und den dazugehörigen Straßenverlauf hat die Stadt, unter Einbindung ihrer Bürgerinnen und Bürger, jetzt die Möglichkeit ihre Innenstadt eigenständig zu gestalten.